Das Schulgesetz ist der zentrale Mittelpunkt des rechtlichen Handelns in der Schule. Das Schulgesetz wird durch Verordnungen und Erlasse ergänzt.
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-SchulGST2018V16IVZ
Zahngesundheit
Um die Zahngesundheit unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern, nehmen alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr verpflichtend an der gesetzlich vorgeschriebenen Gruppenprophylaxe teil. Im Rahmen dieses Programms werden die Kinder in der Schule über zahngesunde Ernährung und die richtige Zahnpflege informiert. Zusätzlich finden jährlich zahnärztliche Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst statt.
Gesundheitsüberprüfung in Klasse 3
Im Laufe des Schuljahres müssen alle Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse zu einer Gesundheitsüberprüfung im Gesundheitsamt vorgestellt werden.
Die Teilnahme an der Untersuchung ist verpflichtend gemäß § 9 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie § 1 der Verordnung über die schulärztliche Untersuchung.
Zur Vorbereitung auf die Untersuchung erhalten die Eltern einen Anamnesebogen. Dieser dient ausschließlich dem medizinischen Personal des Gesundheitsamts. Der ausgefüllte Bogen ist daher in einem verschlossenen Umschlag in der Schule abzugeben. Die Schule leitet die Unterlagen anschließend im Rahmen der Schuluntersuchung an das Gesundheitsamt weiter.

